Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad drückt das Maß an Pflegebedürftigkeit eines Versicherten aus und entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegekasse dem Betroffenen zustehen.

Öffnung Zeiten:
Mo-Fr von 10:00 bis 16:00

Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen erhalten Pflegeberdürftige, bei denen eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit durch eine MDK-Begutachtung nachgewiesen wird. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei der Kranken/-Pflegekasse beantragen.

Pflegegrad 1:

Pflegegrad 2 und entsprechende Leistungen erhalten Versicherte, die laut Gutachter des Medizinischen Dienstes in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers wird von dem Gutachter vom sogenannten MDK in Bezug auf körperliche sowie psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Pflegegrad 2:

Versicherte mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erhalten Pflegegrad 3 und dazugehörige Pflege- und Betreuungsleistungen. Um Pflegegrad 3 und die entsprechenden Leistungen zu erhalten, wird ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades bei der Pflegekasse benötigt.

Pflegegrad 3:

Pflegegrad 4 und dazugehörige Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten Pflegebedürftige, bei denen nachweislich eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorkommt.
Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er von dem Gutachter der sogenannten MDK.

Pflegegrad 4:

Den höchsten Pflegegrad 5 vergeben die Pflegekassen an Versicherte, die nachweislich unter der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit leiden und einen sehr hohen Pflegebedarf haben. Mit Pflegegrad 5 wird dem Pflegebedürftigen schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung bescheinigt.

Pflegegrad 5:

Geringe beeinträchtigung

Erhebliche Beeinträchtigung

Schwere Beeinträchtigung

Schwerste Beeinträchtigungen

Schwerste Beeinträchtigungen mit besondere Anfordurangen